RS OGH 1987/5/14 7Ob555/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.05.1987
beobachten
merken

Norm

IPRG §48

Rechtssatz

Die Bedeutung des Mitverschuldens für die Schadensteilung steht in keinem strukturellen Zusammenhang mit der Person, sodaß es insoweit sachgerecht ist, diese Frage nach dem Recht zu beurteilen, dem auch der Anspruch des Verletzten unterliegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0077469

Dokumentnummer

JJR_19870514_OGH0002_0070OB00555_8700000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten