Norm
ABGB §869Rechtssatz
Der durch die Unbestimmheit entstehende Mangel ( Dissens ) ist "heilbar" im Sinne eines neuen Vertragsschlußes, wenn ein späteres Verhalten nach § 863 ABGB eindeutige Schlüsse auf den jetzt gegebenen bestimmten Bindungswillen zuläßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0014711Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.08.2022