RS OGH 2025/6/3 7Ob579/87; 9Ob66/21b; 7Ob58/22p; 1Ob173/21d; 6Ob76/22b; 8Ob81/22b; 4Ob203/22i; 4Ob4/

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Veröffentlicht am 14.05.1987
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Rechtssatz

Der durch die Unbestimmtheit entstehende Mangel ( Dissens ) ist "heilbar" im Sinne eines neuen Vertragsschlusses, wenn ein späteres Verhalten nach § 863 ABGB eindeutige Schlüsse auf den jetzt gegebenen bestimmten Bindungswillen zulässt.Der durch die Unbestimmtheit entstehende Mangel ( Dissens ) ist "heilbar" im Sinne eines neuen Vertragsschlusses, wenn ein späteres Verhalten nach Paragraph 863, ABGB eindeutige Schlüsse auf den jetzt gegebenen bestimmten Bindungswillen zulässt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0014711

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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