RS OGH 1987/5/14 7Ob593/87, 5Ob581/87, 5Ob522/88, 4Ob1576/92, 2Ob21/09s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.05.1987
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Norm

ABGB §148 A

Rechtssatz

Derjenige Elternteil, dem nicht die Pflege und Erziehung des minderjährigen Kindes zusteht, darf bei der Regelung seines Rechtes auf persönlichen Verkehr mit dem Kinde nicht in die Rolle eines gelegentlichen Besuchers gedrängt werden. Die Regelung des Besuchsrechtes erfordert eine solche Gestaltung, dass sie ihrem Zweck, der Herstellung eines echten Naheverhältnisses gerecht wird.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 593/87
    Entscheidungstext OGH 14.05.1987 7 Ob 593/87
  • 5 Ob 581/87
    Entscheidungstext OGH 20.10.1987 5 Ob 581/87
  • 5 Ob 522/88
    Entscheidungstext OGH 05.04.1988 5 Ob 522/88
    Beisatz: Ein einmaliger monatlicher Besuchskontakt ist unzureichend. (T1)
  • 4 Ob 1576/92
    Entscheidungstext OGH 05.08.1992 4 Ob 1576/92
    Vgl auch
  • 2 Ob 21/09s
    Entscheidungstext OGH 16.04.2009 2 Ob 21/09s
    Beisatz: Bei schulpflichtigen Kindern gewährt die Rechtsprechung typischerweise ein Besuchsrecht im Abstand von zwei Wochen über zwei Tage des Wochenendes mit Übernachtung. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0048376

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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