Norm
StGB §84 Abs1 CRechtssatz
Konnte das Opfer infolge eines Liegegipses bzw Gehgipses seinen Beruf nicht ordnungsgemäß ausüben, so ist es rechtlich ohne Bedeutung ob es schon vor Ablauf der vierundzwanzigtägigen Frist trotz des Gehgipses zu bestimmten Verrichtungen (im Haushalt) fähig war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0092680Dokumentnummer
JJR_19870519_OGH0002_0110OS00042_8700000_004