RS OGH 1987/5/19 11Os42/87

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Veröffentlicht am 19.05.1987
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Norm

StGB §84 Abs1 C

Rechtssatz

Konnte das Opfer infolge eines Liegegipses bzw Gehgipses seinen Beruf nicht ordnungsgemäß ausüben, so ist es rechtlich ohne Bedeutung ob es schon vor Ablauf der vierundzwanzigtägigen Frist trotz des Gehgipses zu bestimmten Verrichtungen (im Haushalt) fähig war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0092680

Dokumentnummer

JJR_19870519_OGH0002_0110OS00042_8700000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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