RS OGH 1987/6/4 7Ob28/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.06.1987
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Norm

AVB Krankenhaus §9 Abs3
VersVG §6 Abs1 A
VersVG §16 ff

Rechtssatz

Verzichtet der Versicherer im Vertrag auf die Geltendmachung des Rücktrittsrechtes ab einer gewissen Dauer der Versicherung, so kann er die Leistungsfreiheit wegen einer unter § 6 Abs 1 VersVG fallende Obliegenheitsverletzung (Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht) für einen Versicherungsfall, der sich nach Eintritt der Wirkung des Verzichtes ereignet hat, nicht geltend machen.Verzichtet der Versicherer im Vertrag auf die Geltendmachung des Rücktrittsrechtes ab einer gewissen Dauer der Versicherung, so kann er die Leistungsfreiheit wegen einer unter Paragraph 6, Absatz eins, VersVG fallende Obliegenheitsverletzung (Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht) für einen Versicherungsfall, der sich nach Eintritt der Wirkung des Verzichtes ereignet hat, nicht geltend machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0080530

Dokumentnummer

JJR_19870604_OGH0002_0070OB00028_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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