Norm
ABGB §177 BRechtssatz
Auch ein rechtsmißbräuchliches Ansichbringen eines Kindes muß nicht grundsätzlich dazu führen, daß dem anderen Elternteil die Rechte des § 144 ABGB zuerkannt werden. Aus dem rechtswidrigen Verhalten eines Elternteils können aber Schlüsse auf seine mangelnde Eignung als Erzieher gezogen werden.Auch ein rechtsmißbräuchliches Ansichbringen eines Kindes muß nicht grundsätzlich dazu führen, daß dem anderen Elternteil die Rechte des Paragraph 144, ABGB zuerkannt werden. Aus dem rechtswidrigen Verhalten eines Elternteils können aber Schlüsse auf seine mangelnde Eignung als Erzieher gezogen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0048809Dokumentnummer
JJR_19870604_OGH0002_0070OB00619_8700000_001