RS OGH 2013/10/24 1Ob607/87, 8Ob3/02b, 7Ob102/03f, 7Ob282/04b, 6Ob199/06t, 6Ob21/07t, 3Ob216/07x, 7O

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Veröffentlicht am 10.06.1987
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Rechtssatz

Bei den Beschlüssen, die sich ohne Nachteil eines Dritten ändern lassen, handelt es sich um solche, die weder der formellen noch der materiellen Rechtskraft fähig sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0007084

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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