Norm
ZPO §469Rechtssatz
Entzug des Parteiengehörs durch einen ungesetzlichen Vorgang liegt vor, wenn die Berufungsbeantwortung dem Berufungsgericht nicht vorgelegt wurde und die Partei mangels einer Berufungsverhandlung nicht imstande war, ihr Vorbringen vorzutragen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0041846Im RIS seit
16.06.1987Zuletzt aktualisiert am
29.07.2025