RS OGH 2015/6/11 10Os10/87; 15Os83/87; 15Os28/88; 15Os84/88; 14Os150/88; 13Os20/90; 14Os94/91; 14Os7

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Veröffentlicht am 16.06.1987
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Rechtssatz

Unmittelbare (Mittäterschaft) Täterschaft beim Betrug setzt voraus, daß der betreffende Beteiligte - allenfalls in Form arbeitsteiligen Zusammenwirkens mit anderen - selbst Ausführungshandlungen begeht, also dem Opfer gegenüber durch eigene Täuschungshandlungen in Erscheinung tritt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0089399

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.12.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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