Norm
ABGB §54 Abs2Rechtssatz
Wenn der Dienstgeber zwar Entgelt an den Dienstnehmer gezahlt, die Dienstnehmeranteile aber unverschuldeterweise nicht einbehalten hat, darf er diese Anteile nur insoweit einbehalten, als sie gemeinsam mit dem auf das laufende Arbeitsentgelt entfallenden Anteil das Ausmaß der Dienstnehmeranteile für zwei Lohnzahlungszeiträume nicht übersteigen. Wenn hingegen der Dienstnehmer auch das Entgelt an den Dienstnehmer unverschuldeterweise nicht gezahlt und die bezüglichen Dienstnehmeranteile daher nicht einbehalten hat, darf er bei der Nachzahlung dieses Entgelts die gesamten auf dieses Entgelt entfallenden Dienstnehmeranteile einbehalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0009405Dokumentnummer
JJR_19870617_OGH0002_014OBA00502_8700000_001