Norm
AngG §27 Z2 E2Rechtssatz
Bei einer für den Fall eines eigenmächtigen Urlaubsantritts bedingt ausgesprochenen Entlassung, endet das Dienstverhältnis mit diesem Urlaubsantritt; unabhängig davon, daß der Arbeitgeber den Arbeitnehmer später bei der Gebietskrankenkasse abmeldete und seine restlichen Lohnansprüche abrechnete.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Eigenmacht, Antritt, Erholungsurlaub, Angestellte, Arbeitsverhältnis, Zeitpunkt, Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, Bedingung, Erklärung, Ausspruch, Wirksamkeit, Wirkung, Abmeldung, Abrechnung, Sozialversicherung, GKK, Krankenkasse, Dienstunfähigkeit, Unfähigkeit, Hilfsarbeiten, ArbeiterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0029387Im RIS seit
17.06.1987Zuletzt aktualisiert am
23.11.2023