RS OGH 1987/6/17 9ObA19/87

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Veröffentlicht am 17.06.1987
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Norm

ABGB §1152 B
ABGB §1152 E
AngG §23 Abs1 IC

Rechtssatz

Wird der Dienstnehmerbeitrag zur Sozialversicherung dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ganz oder zum Teil (hier in Form einer Sozialversicherungszulage) vergütet, stellt dies keinen Aufwandsersatz sondern Entgelt dar, das in die Bemessungsgrundlage für die Abfertigung einzubeziehen ist.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Berechnung, Grundlage, Angestellte, Höhe, Ausmaß, Umfang, Einrechnung, Anrechnung, Vergütung, Ersatz, Lohn, Gehalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0028610

Dokumentnummer

JJR_19870617_OGH0002_009OBA00019_8700000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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