RS OGH 1995/11/22 9ObA17/87; 9ObA125/88; 9ObA40/90; 9ObA21/90; 9ObA136/90; 9ObA119/91; 9ObA152/95 (9

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Veröffentlicht am 17.06.1987
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Norm

AngG §27 Z4 E4b
GewO 1859 §82 litf
UrlG §4 Abs1
  1. AngG Art. 1 § 27 heute
  2. AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975

Rechtssatz

Ersuchte der Arbeitnehmer den Arbeitgeber vergeblich um die sofortige Gewährung eines Urlaubs, damit er seine im Ausland wohnhafte Mutter, der eine lebensgefährliche Kopfoperation bevorstand, besuchen könne und tritt er daraufhin den Urlaub eigenmächtig an, so liegt ein rechtmäßiger Hinderungsgrund für das Verlassen der Arbeit vor.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Krankheit, Erkrankung, Lebensgefahr, Angehörige, Hilfsarbeiter, Eigenmacht, Arbeiter, Unterlassen, Unterlassung, Dienstleistung, Dienstverweigerung, Arbeitsverweigerung, Pflichtenvernachlässigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0029431

Im RIS seit

17.06.1987

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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