RS OGH 1987/6/17 3Ob66/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.06.1987
beobachten
merken

Norm

ZPO §146 I
ZPO §514 B
ZPO §519 B

Rechtssatz

Hat der Beklagte mit Rekurs nur die Zurückweisung jener Berufung bekämpft, die er mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verbunden hat, ist er durch den angefochtenen Beschluß dann nicht mehr beschwert, wenn der Wiedereinsetzungsantrag rechtskräftig abgewiesen wurde. In diesem Fall käme nämlich eine materielle Entscheidung über die Berufung nicht mehr in Betracht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0036555

Dokumentnummer

JJR_19870617_OGH0002_0030OB00066_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten