RS OGH 1987/6/23 5Ob53/87

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Veröffentlicht am 23.06.1987
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Norm

WEG 1975 §23 Abs2
WGG 1979 §18

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 18 Satz 2 WGG über die ua in Mietverträgen anzuführenden Beträge, die im Zusammenhang mit dem Erstbezug als Baukostenbeiträge zu leisten waren (sind), verlangt nicht auch die zahlenmäßig bestimmte Angabe dieser Beträge - anders als § 23 Abs 2 WEG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0083189

Dokumentnummer

JJR_19870623_OGH0002_0050OB00053_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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