Norm
ABGB §367 CRechtssatz
Der Erwerber muß nicht rechnen, daß der Veräußerer Waren, deren Veräußerung zum ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb seines Handelsgewerbes gehört, im Wege des sog. "sale and lease back" an eine Leasinggesellschaft veräußert und gleichzeitig von dieser zurückgeleast hat; der Leasinggeber handelt vielmehr auf sein eigenes Geschäftsrisiko.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0010888Dokumentnummer
JJR_19870624_OGH0002_0010OB00614_8700000_004