RS OGH 1987/6/24 1Ob622/87, 8Ob642/89

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Veröffentlicht am 24.06.1987
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Norm

EheG §60 Abs3
ZPO §461

Rechtssatz

Dem Beklagten, der im Ehescheidungsverfahren einen Sachantrag auf Ausspruch der Mitschuld der Klägerin in erster Instanz nicht stellte, mangelt es im Berufungsverfahren an der Beschwer, das Urteil erster Instanz deshalb zu bekämpfen, weil eine solche Mitschuld der Klägerin im Urteil ausgesprochen worden war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0041553

Dokumentnummer

JJR_19870624_OGH0002_0010OB00622_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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