RS OGH 1987/6/25 6Ob595/87

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Veröffentlicht am 25.06.1987
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Norm

ABGB §880a B
ABGB §1431 A

Rechtssatz

Der Bank, die eine abstrakte Garantieerklärung abgab, ohne daß dies durch den Auftrag des Dritten gedeckt war, und die in der Folge leisten muß, steht ein Rückforderungsanspruch gegen den Begünstigten zu, wenn dieser aus dem Valutaverhältnis keinen Anspruch gegen den Dritten hatte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0017034

Dokumentnummer

JJR_19870625_OGH0002_0060OB00595_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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