RS OGH 2008/12/16 6Ob609/87, 6Ob524/89, 1Ob105/08k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.1987
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Rechtssatz

Wenn der Teilhaber einer Gemeinschaft das Recht der Gesamtheit geltend macht, ist nur er allein Prozeßpartei und die Wirkungen eines klagsabweisenden Urteiles binden nur ihn.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0012133

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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