Norm
ABGB §1052 ARechtssatz
Eine Leistungsverweigerung gemäß § 1052 ABGB wegen unvollständiger Erbringung der Gegenleistung kommt nur dann in Frage, wenn eine Kompensation wegen Fehlens der Voraussetzungen des § 1438 ABGB nicht möglich ist. Besteht eine vom Verkäufer zu erbringende Nebenleistung in der Übernahme einer Zahlungsverpflichtung für sonst den Käufer treffende Kosten (hier: Zahlung von Eingangsabgaben zufolge der Vertragsklausel "free house customs taxes included"), dann kann der Käufer bei Lieferung ohne Erfüllung dieser Zusage nicht die Zahlung des gesamten Kaufpreises verweigern, sondern lediglich die vom Verkäufer vereinbarungswidrig nicht getragenen Kosten davon in Abzug bringen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0020280Dokumentnummer
JJR_19870630_OGH0002_0040OB00554_8700000_003