RS OGH 1987/6/30 10ObS6/87, 10ObS113/17s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1987
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Norm

ASVG §49

Rechtssatz

Sonderzahlungen nach § 49 Abs 2 ASVG sind verpflichtende oder freiwillige Zuwendungen im Sinne des Abs 1 leg cit gleich welcher Benennung, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit in bestimmten, über die Beitragszeiträume hinausgehenden Zeitabschnitten widerkehren, wobei die Regelmäßigkeit der Leistungen im wesentlichen aus der Dienstgeberzusage oder aus dem tatsächlichen Ablauf der Ereignisse zu beurteilen ist.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 6/87
    Entscheidungstext OGH 30.06.1987 10 ObS 6/87
    Veröff: SSV-NF 1/8 = ZAS 1988,170 (Kronbichler)
  • 10 ObS 113/17s
    Entscheidungstext OGH 14.11.2017 10 ObS 113/17s
    Beisatz: Nicht nur Bezüge, auf die der Dienstnehmer aus dem Dienstverhältnis Anspruch hat, sind als Sonderzahlungen zu behandeln, sondern auch solche, die er darüber hinaus aufgrund des Dienstverhältnisses vom Dienstgeber oder von einem Dritten erhält, wie etwa ein 13. oder 14. Monatsbezug, Weihnachts- oder Urlaubsgeld, aber auch Gewinnanteile, Incentive-Beträge, Zielerreichungsprämien oder Boni, sofern letztere nicht nur von den von der Dienstnehmerin getätigten Umsätzen, sondern von mehreren Bedingungen abhängen. (idS bereits 10 ObS 146/10h). (T1)
    Beisatz: Hier: Zur Bemessung des Wochengeldes: (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0083842

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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