RS OGH 1987/6/30 4Ob554/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1987
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Norm

ABGB §1052 A
ABGB §1052 B1

Rechtssatz

Hat der Verkäufer Nebenleistungen in Geld (hier: Transportkosten) zu tragen, ist, wenn es sich jeweils um Geldleistungen handelt, ein Zurückbehaltungsrecht lediglich bezüglich des dieser auch von ihr geschuldeten Geldleistung entsprechenden Kaufpreisteiles zuzubilligen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0020039

Dokumentnummer

JJR_19870630_OGH0002_0040OB00554_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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