RS OGH 1987/7/1 3Ob533/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.07.1987
beobachten
merken

Norm

JWG §26
JWG §28

Rechtssatz

Ob die gerichtliche Erziehungshilfe oder die Erziehungsaufsicht gewichtiger in die Elternrechte eingreift, hängt davon ab, welche Anordnungen konkret erfolgen. Die Überwachung und Anleitung durch Erziehungsaufsicht stellt sich als weniger strenger Eingriff dar, als die Entfernung des Kindes aus der Pflege und Erziehung der Eltern im Rahmen der gerichtlichen Erziehungshilfe.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0063605

Dokumentnummer

JJR_19870701_OGH0002_0030OB00533_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten