Norm
ABGB §863 CIIRechtssatz
Unterlässt der Werkbesteller anlässlich einer vertraglich bedungenen Abnahme des Werkes die Rüge von Mängeln, die in die Augen fallen, liegt darin ein schlüssiger Verzicht auf die Geltendmachung solcher Mängel.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0014268Zuletzt aktualisiert am
01.04.2010