RS OGH 1988/7/15 13Os28/87; 9Os150/86; 13Os134/87; 14Os126/87; 15Os83/87

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Veröffentlicht am 02.07.1987
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Rechtssatz

Die Wertlosigkeit einer durch Beimengung von Diäthylenglykol zum Wein entstandenen Flüssigkeit ergibt sich nicht bereits aus deren Verkehrsunfähigkeit (§ 44 WeinG 1961), es kommt vielmehr auf die (fehlende) wirtschaftliche Verwertbarkeit zu Tatzeit an.Die Wertlosigkeit einer durch Beimengung von Diäthylenglykol zum Wein entstandenen Flüssigkeit ergibt sich nicht bereits aus deren Verkehrsunfähigkeit (Paragraph 44, WeinG 1961), es kommt vielmehr auf die (fehlende) wirtschaftliche Verwertbarkeit zu Tatzeit an.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0082775

Im RIS seit

02.07.1987

Zuletzt aktualisiert am

01.12.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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