Norm
ABGB §5Rechtssatz
Für die Frage des Ablaufes der Verjährungsfrist ist entscheidend, wie die strafbare Handlung zur Zeit ihrer Begehung zu qualifizieren war. Im Fall der Verkürzung einer bereits laufenden Verjährungsfrist durch ein neues Gesetz bestimmt sich mangels abweichender gesetzlicher Regelung zwar die Länge der Verjährungsfrist nach dem neuen Gesetz, diese (kürzere) Frist beginnt aber erst mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes zu laufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0008705Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.01.2016