RS OGH 1987/7/9 6Ob677/85, 8Ob32/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.07.1987
beobachten
merken

Norm

ABGB §1394
ABGB §1438 D
KO §19
KO §20

Rechtssatz

Der Schuldner, der ohne Zession seine Gegenforderung im Konkurs des Zedenten ohne Rücksicht auf ein Kompensationsverbot aufrechnen könnte, kann mit seiner vor Abtretung entstandenen Gegenforderung nicht auf die Anmeldung im Konkurs des Zedenten verwiesen werden, sondern es muß ihm auch gegen den Zessionar der Aufrechnungseinwand zugebilligt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0032736

Dokumentnummer

JJR_19870709_OGH0002_0060OB00677_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten