RS OGH 1987/7/14 5Ob72/87

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Veröffentlicht am 14.07.1987
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Norm

MRG §16 Abs1
MRG §27 Abs1 Z1

Rechtssatz

Die vom MRG im Hinblick auf die Ausstattung der Wohnungen festgesetzten Höchstmietzinse sind Entgelt für die Zurverfügungstellung einer Wohnung bestimmten Standards; es darf daher neben diesen Höchstmietzinsen für die Erreichung dieses Standards kein weiteres Entgelt begehrt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0069586

Dokumentnummer

JJR_19870714_OGH0002_0050OB00072_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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