RS OGH 1987/7/14 5Ob566/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.07.1987
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Norm

VerG §4
VerG §17

Rechtssatz

Verweigert der Vorsitzende die Eröffnung und Leitung der Vorstandssitzung ohne zureichenden Grund, so ist dies bei richtigem Satzungsverständnis dem Fall der Verhinderung des Vorsitzenden gleichzuhalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0080279

Dokumentnummer

JJR_19870714_OGH0002_0050OB00566_8700000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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