RS OGH 1987/7/14 5Ob566/87

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Veröffentlicht am 14.07.1987
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Norm

VerG §4
VerG §17

Rechtssatz

Es kann dem Vorstandsvorsitzenden nicht zugebilligt werden, bei der Vorstandssitzung selbst in Verfolgung persönlicher Interessen die Unterstützung durch einen vereinsfremden Dritten (Rechtsanwalt) seines Vertrauens in Anspruch zu nehmen, diese Möglichkeit aber den übrigen Vorstandsmitgliedern zu verwehren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0080273

Dokumentnummer

JJR_19870714_OGH0002_0050OB00566_8700000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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