Norm
ABGB §880a ARechtssatz
Voraussetzung der Ersatzpflicht des Versprechenden ist, daß der von seinem Vertragspartner behauptete Schaden gerade auf die Sorgfaltswidrigkeit oder gar die Unterlassung der zugesagten Bemühung zurückzuführen, diese also für den geltend gemachten Schaden ursächlich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0016976Dokumentnummer
JJR_19870715_OGH0002_0010OB00623_8700000_002