RS OGH 1987/7/15 1Ob623/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.07.1987
beobachten
merken

Norm

ABGB §880a A

Rechtssatz

Voraussetzung der Ersatzpflicht des Versprechenden ist, daß der von seinem Vertragspartner behauptete Schaden gerade auf die Sorgfaltswidrigkeit oder gar die Unterlassung der zugesagten Bemühung zurückzuführen, diese also für den geltend gemachten Schaden ursächlich ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0016976

Dokumentnummer

JJR_19870715_OGH0002_0010OB00623_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten