Norm
ABGB §364c B3Rechtssatz
Während das verbücherte Belastungs- und Veräußerungsverbot dinglich wirkt, hindert das für den Fall der Weiterveräußerung eines Grundstückes an einen bestimmten Personenkreis einverleibte Wiederkaufsrecht nicht die Belastung der Liegenschaft selbst in einem Ausmaß, das die Ausübung des Wiederkaufsrechtes wirtschaftlich sinnlos erscheinen ließe. Dies rechtfertigt es, es auch gegenüber Personen gelten zu lassen, die im § 364c ABGB nicht genannt sind, auch wenn das Motiv einen ähnlichen Zweck verfolgte. Ein Umgehungsgeschäft liegt nicht vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0010741Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.05.2019