RS OGH 1987/7/15 1Ob644/87, 5Ob58/17s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.07.1987
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Norm

ABGB §364c B3
ABGB §364c D3
ABGB §879 AV
ABGB §916
ABGB §1068

Rechtssatz

Während das verbücherte Belastungs- und Veräußerungsverbot dinglich wirkt, hindert das für den Fall der Weiterveräußerung eines Grundstückes an einen bestimmten Personenkreis einverleibte Wiederkaufsrecht nicht die Belastung der Liegenschaft selbst in einem Ausmaß, das die Ausübung des Wiederkaufsrechtes wirtschaftlich sinnlos erscheinen ließe. Dies rechtfertigt es, es auch gegenüber Personen gelten zu lassen, die im § 364c ABGB nicht genannt sind, auch wenn das Motiv einen ähnlichen Zweck verfolgte. Ein Umgehungsgeschäft liegt nicht vor.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 644/87
    Entscheidungstext OGH 15.07.1987 1 Ob 644/87
    Veröff: JBl 1988,35 = MietSlg 39/34
  • 5 Ob 58/17s
    Entscheidungstext OGH 23.05.2017 5 Ob 58/17s
    Beisatz: Das verbücherte Wiederkaufsrecht gewährt dem Wiederkaufsberechtigten lediglich das Recht, mittels einseitiger Erklärung den bereits mit dem ersten Kaufvertrag bedingt abgeschlossenen zweiten Kaufvertrag wirksam zustande kommen zu lassen und auf Basis dieses zweiten Kaufvertrags die Rückstellung des Kaufgegenstands zu fordern. Ein Verbot, die Gegenstand des Wiederkaufsrechts bildende Sache zwischenzeitig weder zu veräußern noch zu belasten, ist den Regeln über das Wiederkaufsrecht nicht zu entnehmen. (T1); Veröff: SZ 2017/60

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0010741

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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