Norm
ABGB §1295 Ia9Rechtssatz
Auch im Freizeitsport, bei dem von Jugendlichen nach nicht kodifizierten Regeln gekämpft wird, ist ein vom Typ der Sportart (hier: Eishockey) und vom Grundkonsens der Beteiligten gedeckter kämpferischer Einsatz, der sonst als leichter Verstoß gegen eine Sorgfaltspflicht aufzufassen wäre, nicht rechtswidrig und schließt daher einen Schadenersatzanspruch aus eingetretenen Verletzungen aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0023113Dokumentnummer
JJR_19870715_OGH0002_0010OB00606_8700000_001