RS OGH 1987/7/15 1Ob606/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.07.1987
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Norm

ABGB §1295 Ia9
ABGB §1295 IId1
ABGB §1295 IId2
ABGB §1297

Rechtssatz

Auch im Freizeitsport, bei dem von Jugendlichen nach nicht kodifizierten Regeln gekämpft wird, ist ein vom Typ der Sportart (hier: Eishockey) und vom Grundkonsens der Beteiligten gedeckter kämpferischer Einsatz, der sonst als leichter Verstoß gegen eine Sorgfaltspflicht aufzufassen wäre, nicht rechtswidrig und schließt daher einen Schadenersatzanspruch aus eingetretenen Verletzungen aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0023113

Dokumentnummer

JJR_19870715_OGH0002_0010OB00606_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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