RS OGH 1987/7/24 15Os84/87

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Veröffentlicht am 24.07.1987
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Norm

StGB §153

Rechtssatz

Der alleinvertretungsbefugte Geschäftsführer einer GmbH, dem die Disposition über die geschäftliche Gebarung und damit auch über die Geldgebarung obliegt, hat nicht bloß faktische Verfügungsmacht über inkassierte Gelder und begeht durch Aneignung dieser Gelder Untreue.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0094873

Dokumentnummer

JJR_19870724_OGH0002_0150OS00084_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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