RS OGH 1987/7/30 7Ob637/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.07.1987
beobachten
merken

Norm

MRG §2 Abs1 Satz3

Rechtssatz

Bei voraussichtlich kurzer Mietdauer, der Vornahme von Investitionen durch den Mieter und der Zahlung einer Ablöse ist auch die Vereinbarung eines Eintrittsrechtes für gesetzlich nicht eintrittsberechtigte Personen keine ungewöhnliche Nebenabrede im Sinne des § 2 Abs 1 Satz 3 MRG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0069613

Dokumentnummer

JJR_19870730_OGH0002_0070OB00637_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten