RS OGH 2011/12/20 12Os76/87, 11Os48/92, 12Os150/11t

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Veröffentlicht am 06.08.1987
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Rechtssatz

Der Versuch wird jedenfalls dann nicht straflos, wenn der Dieb sich ertappt fühlt und die Beute nur deshalb widerstandslos hergibt, weil er sich außerstande sieht, die Tat noch in der geplanten Form zu vollenden und das Diebsgut doch noch in seinen ausschließlichen Gewahrsam zu bringen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0089816

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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