Norm
ABGB §1155Rechtssatz
Zerwürfnisse zwischen dem Regisseur und der Theaterunternehmerin, die schließlich das Scheitern der geplanten Aufführungen zur Folge haben, liegen in der Sphäre der Unternehmerin (§ 1155 ABGB) und berechtigen sie daher nicht zum Rücktritt vom Vertrag (vgl § 41 SchSpG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0021488Dokumentnummer
JJR_19870902_OGH0002_009OBA00078_8700000_001