RS OGH 1987/9/2 3Ob634/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.09.1987
beobachten
merken

Norm

ABGB §297a

Rechtssatz

Die Anmerkung nach § 297 a ABGB ist nur gegenüber Personen von Bedeutung, die an der Liegenschaft ein Recht erwerben, sie ist hingegen gegenüber sonstigen Personen, die das Recht des Eigentümers der Maschine stören, bedeutungslos.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0009972

Dokumentnummer

JJR_19870902_OGH0002_0030OB00634_8600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten