Norm
ABGB §484Rechtssatz
Eine der fortgeschrittenen technischen Entwicklung Rechnung tragende Staubfreimachung eines bereits befestigten Weges, mit der keine Veränderung der Breite und keine unzumutbare Belastung des dienenden Gutes verbunden ist, stellt keine unzulässige Erweiterung der Dienstbarkeit dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0011784Dokumentnummer
JJR_19870902_OGH0002_0010OB00664_8700000_001