RS OGH 1987/9/2 9ObA58/87, 9ObA151/87

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Veröffentlicht am 02.09.1987
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Norm

HbG §7 Abs1
HbG §12 Abs1

Rechtssatz

Auch wenn das nach § 12 Abs 1 HbG vereinbarte Entgelt hinsichtlich des Verpflichtungsgrundes von der Entlohnung nach § 7 Abs 1 HbG verschieden ist, können die anderen Dienstleistungen im Sinne des § 4 Abs 3 HbG doch nicht schlechthin als völlig unabhängig angesehen werden, da Voraussetzung für diese Sondervereinbarung der Zusammenhang mit dem Hausbetrieb und das Vorliegen eines Hausbesorgervertrages sind.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitsleistungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0063011

Dokumentnummer

JJR_19870902_OGH0002_009OBA00058_8700000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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