Norm
HbG §7 Abs1Rechtssatz
Auch wenn das nach § 12 Abs 1 HbG vereinbarte Entgelt hinsichtlich des Verpflichtungsgrundes von der Entlohnung nach § 7 Abs 1 HbG verschieden ist, können die anderen Dienstleistungen im Sinne des § 4 Abs 3 HbG doch nicht schlechthin als völlig unabhängig angesehen werden, da Voraussetzung für diese Sondervereinbarung der Zusammenhang mit dem Hausbetrieb und das Vorliegen eines Hausbesorgervertrages sind.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitsleistungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0063011Dokumentnummer
JJR_19870902_OGH0002_009OBA00058_8700000_003