RS OGH 1987/9/2 9ObA58/87, 9ObA4/07i

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Veröffentlicht am 02.09.1987
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Norm

HbG §7 Abs1

Rechtssatz

Das Entgelt des Hausbesorgers nach § 7 Abs 1 HbG ist bis zu einem gewissen Grad objektiviert und vom tatsächlichen Ausmaß der Arbeitsleistung unabhängig. Es kommt dabei darauf an, ob der Hausbesorger die in den §§ 3 und 4 Abs 1 HbG angeführten Dienstleistungen grundsätzlich zu erbringen hat, ohne daß auf das tatsächliche Ausmaß der Tätigkeit Bedacht zu nehmen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0063007

Dokumentnummer

JJR_19870902_OGH0002_009OBA00058_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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