Norm
BAG §12 Abs3 Z1Rechtssatz
Unter "Gegenstand des Betriebes" im Sinne des § 12 Abs 3 Z 1 BAG ist etwa bei Gewerbetreibenden die Anführung des Wortlautes der für die Ausbildung in dem betreffenden Lehrberuf wesentlichen Gewerbeberechtigung zu verstehen.Unter "Gegenstand des Betriebes" im Sinne des Paragraph 12, Absatz 3, Ziffer eins, BAG ist etwa bei Gewerbetreibenden die Anführung des Wortlautes der für die Ausbildung in dem betreffenden Lehrberuf wesentlichen Gewerbeberechtigung zu verstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0053118Dokumentnummer
JJR_19870916_OGH0002_014OBA00085_8700000_006