Rechtssatz
Einen Tatumstand "billigen" bedeutet denknotwendig dessen Präsenz in der Vorstellung des Täters. Die Wissenskomponente des Vorsatzes (§ 5 Abs 1 StGB) ist daher in der Urteilsfeststellung "zumindest billigend in Kauf genommen" enthalten.Einen Tatumstand "billigen" bedeutet denknotwendig dessen Präsenz in der Vorstellung des Täters. Die Wissenskomponente des Vorsatzes (Paragraph 5, Absatz eins, StGB) ist daher in der Urteilsfeststellung "zumindest billigend in Kauf genommen" enthalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0089250Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.08.2024