Norm
ABGB §1295 Abs1 Ia9Rechtssatz
Der beim Kampfsport geschädigte Spieler hat jene Tatsachen zu behaupten und zu beweisen, die Grundlage des Rechtswidrigkeitsurteils sind und zwar auch dann, wenn die Verletzung durch Verstöße gegen Spielregeln verursacht wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0022971Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.12.2012