RS OGH 2012/10/24 5Ob578/87, 3Ob81/06t, 8Ob111/12z

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Veröffentlicht am 22.09.1987
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Norm

ABGB §1295 Abs1 Ia9
  1. ABGB § 1295 heute
  2. ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Der beim Kampfsport geschädigte Spieler hat jene Tatsachen zu behaupten und zu beweisen, die Grundlage des Rechtswidrigkeitsurteils sind und zwar auch dann, wenn die Verletzung durch Verstöße gegen Spielregeln verursacht wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0022971

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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