Norm
MRG §3 Abs2 Z3Rechtssatz
Kriterium einer Gemeinschaftsanlage im Sinne des § 24 Abs 1 (§ 3 Abs 2 Z 3) ist, dass es jedem Mieter rechtlich freisteht, sie - gegen Beteiligung an den Kosten des Betriebes - zu benützen.Kriterium einer Gemeinschaftsanlage im Sinne des Paragraph 24, Absatz eins, (Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer 3,) ist, dass es jedem Mieter rechtlich freisteht, sie - gegen Beteiligung an den Kosten des Betriebes - zu benützen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0069987Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.10.2025