Norm
EO §187 Abs1Rechtssatz
Die Rekursgründe der Aktenwidrigkeit und der unrichtigen Bezeichnung der vom Meistbot betroffenen Liegenschaft können auch geltend gemacht werden, ohne daß gegen den Zuschlag erfolglos Widerspruch erhoben wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0003259Dokumentnummer
JJR_19870923_OGH0002_0030OB00089_8700000_002