RS OGH 1987/9/23 3Ob89/87

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Veröffentlicht am 23.09.1987
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Norm

EO §187 Abs1

Rechtssatz

Die Rekursgründe der Aktenwidrigkeit und der unrichtigen Bezeichnung der vom Meistbot betroffenen Liegenschaft können auch geltend gemacht werden, ohne daß gegen den Zuschlag erfolglos Widerspruch erhoben wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0003259

Dokumentnummer

JJR_19870923_OGH0002_0030OB00089_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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