RS OGH 1987/9/24 7Ob690/87

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Veröffentlicht am 24.09.1987
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Rechtssatz

Überbringersparurkunden kommt gesteigerte Legitimationswirkung insoweit zu, als die gutgläubige Kreditunternehmung von ihrer Zahlungspflicht befreit wird, wenn sie an den Inhaber der Sparurkunde, allenfalls nach Nachweis der formalen Berechtigung durch Nennung eines Losungswortes, leistet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0010939

Dokumentnummer

JJR_19870924_OGH0002_0070OB00690_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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