Norm
StPO §281 Abs1 Z3Rechtssatz
Verstöße gegen § 436 Abs 1 und Abs 2 in Verbindung mit § 429 Abs 2 Z 1 StPO sind nicht mit Nichtigkeit bedroht; eine Erweiterung des Katalogs der unter Nichtigkeitssanktion stehenden Verfahrensverstöße durch Analogie oder extensive Auslegung ist unzulässig.Verstöße gegen Paragraph 436, Absatz eins und Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 429, Absatz 2, Ziffer eins, StPO sind nicht mit Nichtigkeit bedroht; eine Erweiterung des Katalogs der unter Nichtigkeitssanktion stehenden Verfahrensverstöße durch Analogie oder extensive Auslegung ist unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0099114Dokumentnummer
JJR_19870929_OGH0002_0150OS00145_8700000_004