Norm
ABGB §1091 A2Rechtssatz
Ein Pachtvertrag liegt vor, wenn der Beklagte unmittelbar nach Beendigung des Pachtverhältnisses seines Bruders die Gastwirtschaft weiterführt, also ein lebendes Unternehmen übernimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0020301Dokumentnummer
JJR_19870929_OGH0002_0020OB00582_8700000_002