RS OGH 1987/9/29 2Ob582/87

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Veröffentlicht am 29.09.1987
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Norm

ABGB §1091 A2

Rechtssatz

Ein Pachtvertrag liegt vor, wenn der Beklagte unmittelbar nach Beendigung des Pachtverhältnisses seines Bruders die Gastwirtschaft weiterführt, also ein lebendes Unternehmen übernimmt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0020301

Dokumentnummer

JJR_19870929_OGH0002_0020OB00582_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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