RS OGH 1987/9/30 9ObA73/87

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Veröffentlicht am 30.09.1987
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Norm

ASGG §46 Abs2 Z1
ZPO §502 Abs4 Z1 HIII5

Rechtssatz

Da sich der OGH nur in einer einzigen, zehn Jahre zurückliegenden Entscheidung mit der Frage beschäftigt hat, ob und unter welchen Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Gewerkschaftsveranstaltung Freizeit gemäß § 116 ArbVG zu gewähren ist, liegt eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne der zitierten Gesetzesstelle vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0042933

Dokumentnummer

JJR_19870930_OGH0002_009OBA00073_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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